Häufige Fragen (FAQ)
Sollten Sie die italienische Sprache nicht fließend beherrschen, schreibt das Gesetz die Anwesenheit eines professionellen Dolmetschers vor. Dies dient Ihrem Schutz und stellt sicher, dass Sie den Inhalt der Urkunde sowie dessen Rechtsfolgen uneingeschränkt verstehen.
Der Vorvertrag (compromesso) ist bereits rechtlich bindend und fixiert die wesentlichen Konditionen des Geschäfts. Der endgültige Kaufvertrag (atto di compravendita) wird vor dem Notar unterzeichnet und vollzieht den formalen Eigentumsübergang.
Ja, das ist möglich. Viele internationale Klienten erwerben Immobilien aus der Ferne mittels einer Sondervollmacht (procura). Ich übersetze und erläutere Ihnen die entsprechenden Dokumente, damit Sie genau wissen, welche Befugnisse Sie erteilen.
Selbstverständlich. Ich stehe in regelmäßigem Austausch mit den beteiligten Anwälten, Notaren und Maklern, um sprachliche Eindeutigkeit sicherzustellen und Missverständnisse präventiv auszuschließen.
